Alters- und Erwerbsberechtigung

Alters- und Erwerbsberechtigung

Hinweise zu Alters- und Erwerbsberechtigungen

Der Erwerb bestimmter Produkte in unserem Sortiment unterliegt den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG) sowie gegebenenfalls den Vorschriften des jeweiligen Empfängerstaates.

Erlaubnispflichtige Schusswaffen und wesentliche Waffenteile werden ausschließlich an Personen abgegeben, die die erforderliche Erwerbsberechtigung nachweisen können.

Vor Auslieferung einer Bestellung ist der Käufer verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (z. B. Waffenbesitzkarte, Jagdschein oder sonstige behördliche Erlaubnisse) vollständig und gut lesbar zur Verfügung zu stellen.

Die Auslieferung erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen. Sollte ein erforderlicher Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, behalten wir uns vor, die Bestellung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zusätzlich die dort geltenden nationalen Vorschriften zu beachten. Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen und Einfuhrerlaubnisse einzuholen.

Wir behalten uns vor, Bestellungen abzulehnen, wenn Zweifel an der Erwerbsberechtigung bestehen oder gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

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